Erstberatung für Eltern:
Im persönlichen Gespräch werden Betreuungsbedarf, Wünsche und Vorstellungen von der Tagesfamilie und auch andere Betreuungsmöglichkeiten besprochen.
Die Beratung umfasst Themen wie
- kindertagespflegespezifische Fragen wie z.B. Betreuungsgeld, Zuschüsse, versicherungsrechtliche Fragen
- den Betreuungsvertrag
- die Gestaltung der Kontakt- und Eingewöhnungsphase
Für die Eltern und die Tagesmütter besteht laut §23 des SGB VIII ein Rechtsanspruch auf Beratung in allen Fragen der Tagespflege.
Die Beratung soll sicherstellen, dass
- sowohl abgebende Eltern als auch Tagesmütter in allen Fragen der Tagespflege eine breite Informationsbasis bekommen;
- der Betreuungsbedarf und die Betreuungsmöglichkeiten geklärt sind;
- die Vorstellungen der abgebenden bzw. aufnehmenden Familie klar sind;
- eine Entscheidungsbasis für oder gegen Tagespflege gegeben ist.
Zudem soll Beratung in Konfliktsituationen während des Betreuungsverhältnisses zur Klärung von Unstimmigkeiten und Problemen beitragen